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Durch eine Krankenhauszusatzversicherung können auch gesetzlich Pflichtversicherte die Leistungen der privaten Krankenkasse während eines Krankenhausaufenthalts beziehen. Für spezielle Tarife für gesetzlich Versicherte bieten die meisten privaten Kassen eine Krankenhauszusatzversicherung an. So können gesetzlich Versicherte durch eine Krankhauszusatzversicherung bspw. Leistungen wie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung beziehen.
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