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Das Krankenhausentgeltgesetz bestimmt die Regeln des Zustandekommens der Fallpauschalen des Abrechungssystems der Krankenkassen für Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen. Das Abrechnungssystem der Krankenkassen basiert auf pauschalisierten Diagnosen mit dazu passenden Behandlungsmethoden deren Fallpauschale im Bereich Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen im Krankenhausentgeltgesetz festgelegt ist. Das Krankenhaustagegeldgesetz trat am 30.
April 2002 in Kraft.
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