Volltextsuche:
Das Krankenhausentgeltgesetz bestimmt die Regeln des Zustandekommens der Fallpauschalen des Abrechungssystems der Krankenkassen für Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen. Das Abrechnungssystem der Krankenkassen basiert auf pauschalisierten Diagnosen mit dazu passenden Behandlungsmethoden deren Fallpauschale im Bereich Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen im Krankenhausentgeltgesetz festgelegt ist. Das Krankenhaustagegeldgesetz trat am 30.
April 2002 in Kraft.
Einen Bandscheibenprolaps, auch mehr
Die Krankenjkassenbeiträge der PKV werden auf... mehr
Rentner zahlen so wie arbeitende Bürger... mehr
Bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind all... mehr