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Die GKV berechnet ihren Krankenhkassenbeitrag anhand des Bruttojahreseinkommens der Mitglieder. Der Lohn jedes Mitglieds wird allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Krankenkassenbeitrag belastet. Die PKV kalkuliert seinen Krankenhkassenbeitrag anhand des Einstiegsalters, des Krankheitsrisikos und des vereinbarten Leistungsumfangs. Die PKV macht den Krankenhkassenbeitrag vom Einstiegsalter abhängig, weil sie aus Teilen der Beiträge Altersrückstellungen aufbaut um die steigende Leistungsbeanspruchung der Mitglieder im Alter abzufedern.
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