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Die Krankenjassenbeiträge der GKV unterliegen momentan Schwankungen von bis zu 2,8 Prozent zwischen 12,9 und 15,7 Prozent. Die GKV ermittelt ihre Krankenjassenbeiträge anhand des Einkommens. Das Einkommen wird jeweils bis zu der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze mit in die Berechnung der Krankenjassenbeiträge einbezogen.
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