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Im Jahr 2009 hat eine Gesundheitsreform stattgefunden, die einige Änderungen mit sich brachte. Das müsste jeder mitbekommen haben, vor allem die gesetzlich Versicherten, weil die Änderungen sich hauptsächlich auf sie beziehen. Noch im Jahr zuvor legten gesetzliche Krankenkassen selber fest, wie hoch der Beitragssatz sein sollte. Der Beitragssatz spielt insofern eine Rolle, als er auf die Einkommen der Versicherten bezogen wird und daher für die Gesamtbeiträge entscheidend ist. Allerdings brachte es die Gesundheitsreform im Jahr 2009 mit sich, dass nun der Gesetzgeber den Beitragssatz festlegt, und zwar einheitlich.
Dieser liegt zur Zeit bei 15,5 %, soll aber schon bald um 0,6 % sinken. Die Beiträge fließen nun nicht mehr direkt in die Krankenkassen, sondern zunächst in den sogenannten Gesundheitsfonds, wo auch Staatszuschüsse landen. Aus diesem Fonds erfolgt schließlich eine Auszahlung der Krankenkassen, die mit diesem Geld zurechtkommen müssen. Kommt es in dieser Hinsicht jedoch zu Schwierigkeiten, dann wird von den Einkommen der Versicherten zusätzlich ein Prozent abgezogen.
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