Volltextsuche:
Die Auslandskrankenversicherung der Krankenkassen – das ist ihre Funktion In der Regel ist krankenversichert, ob nun privat oder gesetzlich. Gesetzlich sind vor allem Arbeitnehmer versichert, Menschen also, die bei einer Firma oder einem Unternehmen eingestellt sind. Sie werden von ihrem Versicherungsträger im Krankheitsfall unterstützt, was sich vor allem auf die Übernahme von Kosten bezieht, die dann entstehen, wenn medizinische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Das gilt jedoch nicht, wenn man im Ausland krank wird oder einem Unfall zum Opfer fällt.
Ins Ausland kommt man gelegentlich, wenn ein Urlaub ansteht. In solchen Fällen ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen, welche jede Krankenkasse anbietet. Diese gilt für eine ganz bestimmte Zeit im Jahr und ist an Beiträge gebunden, die jedoch minimal ausfallen. Garantiert wird jedoch, dass die Kosten übernommen werden, welche im Ausland anfallen, wenn es zum Krankheitsfall kommt. Doch damit nicht genug, auch der Rücktransport wird von der Krankenkasse übernommen, wenn dieser notwendig wird.
Als Mitglieder der Wirtschaftskammer sind Gewerbetreibende... mehr
Der Wechsel von einer gesetzlichen Kasse... mehr
Die Gebührenordnung für Ärzte legt den... mehr
Wer eine Krankenkassen... mehr
Viele Versicherungsnehmer beschweren sich über die... mehr