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Die Beiträge spielen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine sehr große Rolle, da die Krankenkassen dieses Geld dafür nutzen, die Leistungsansprüche der Versicherten abzudecken. Zum anderen kommen Kosten hinzu, die durch Verwaltung entstehen. Auch diese müssen auf der Basis der Beitragszahlungen gedeckt werden. Was die Beiträge anbelangt, so wird deren Höhe nach dem Einkommen bemessen. Arbeitnehmer, die im Monat mehr verdienen, müssen auch einen höheren Beitrag zahlen. Berechnet wird dieses anhand eines Beitragssatzes, den früher die gesetzlichen Krankenkassen selber festlegen konnten.
Doch das änderte sich seit Januar 2009, weil zu diesem Zeitpunkt die Gesundheitsreform durchgeführt wurde. Sie brachte es mit sich, dass nun der Gesetzgeber den Beitragssatz festlegt, und zwar einheitlich. Im Jahr 2009 lag dieser bei 15,5 %, was sich jedoch im Jahr 2010 ändern wird. Zur Freude der Versicherten wird der Beitragssatz im kommenden Jahr um 0,6 % gesenkt, was wohl mit der Weltwirtschaftskrise zusammenhängt.
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