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Ohne den Krankenkassenbeitrag ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht zu denken, weil die gesetzlichen Krankenkassen sich finanzieren müssen und deshalb einen Krankenkassenbeitrag verlangen. Berechnet wird dieser mittels eines Beitragssatzes, der auf das Bruttoeinkommen eines Versicherten berechnet wird. Um so höher also der Beitragssatz ausfällt, mit desto größeren Abzügen ist deshalb zu rechnen. In der Vergangenheit waren es noch die Krankenkassen selbst, die den Beitragssatz festlegt, doch das änderte sich seit dem 1. Januar 2009. Nun legt ihn der Gesetzgeber fest, und zwar einheitlich.
Zur Zeit liegt dieser bei 15,5 %, doch das soll sich im Jahr 2010 ändern. Denn zu diesem Zeitpunkt soll der Beitragssatz gesenkt werden, und das um 0,6 %. Das ist für die Versicherten sehr erbaulich, die ohnehin nach Entlastungen schreien. Diese soll also schon bald Realität werden, wobei es nicht heißt, dass nicht schon bald wieder eine Erhöhung kommen wird.
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