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Wer von Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze spricht, der bezieht sich auf das anzurechnende Einkommen. In diesem Jahr beträgt die Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze bei 42.750 bzw. 3562,50 Euro. Doch die Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze sind zudem abhängig von der Höhe des Beitragssatzes des Versicherungsträgers - das heißt der monatliche Prozentsatz, der derzeit zwischen 12 und 15 prozent schwankt. Am Ende des Jahres stehen häufig Wechsel in eine andere Krankenkasse an.
Doch wichtig ist dabei, auch hier die Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze zu beachten. Außerdem ändert sich die Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze meist zum Anfang des neuen Jahres.
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