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Der Beitragssatz bei einer Krankenkasse im Jahr 2009 Das Jahr 2009 hat für das Gesundheitswesen ein Änderung gebracht, die sich vor allem auf den Beitragssatz bezieht. Dieser ist insofern wichtig, als er auf das Bruttoeinkommen des Versicherten berechnet wird. Früher waren die Krankenkasse selber dafür zuständig, den Beitragssatz festzulegen. Es kam daher zu gravierenden Unterschieden, auf deren Basis Vergleiche durchgeführt werden konnten. Nun sieht es anders aus, da nun der Gesetzgeber für die Festlegung des Beitragssatzes zuständig ist.
Und dieser gilt seit dem 1. Januar 2009 einheitlich und liegt bei 15,5 %. Doch das wird sich schon bald ändern, da schon im Juli eine Senkung des Beitragssatzes vorgenommen wird. Er soll um 0,6 % fallen, was mit der Finanzkrise zu tun hat. Die Versicherten sollen entlastet werden, damit sie nicht sparen und weiterhin konsumieren. In der Zukunft kann es immer wieder zu Änderungen des Beitragssatzes kommen, sodass er mal fallen, mal steigen kann.
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