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Frauen, die einem Beruf nachgehen, haben das Recht eine Pause einzulegen, wenn sie schwanger werden und sich um das eigene Kind kümmern müssen. Dieses Phänomen wird als Elternzeit bezeichnet, wobei nach deren Ende der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Person wieder einzustellen. Was die Dauer der Elternzeit anbelangt, so wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass diese dann endet, wenn das Kind das dritte Jahr vollendet. Es stellt sich in diesem Kontext aber die Frage, wie mit der Krankenversicherung während der Elternzeit verfahren wird.
Und diesbezüglich kommt es zu einigen Unterschieden, da es sowohl Pflichtversicherte als auch Privatversicherte gibt. Pflichtversichert bleiben während der Elternzeit weiterhin versichert und sind sogar von den Beiträgen befreit. Doch das gilt, solange Erziehungsgeld gezahlt wird. Schlechter dran sind die Privatversicherten, die in dieser Zeit weiterhin versichert beitragspflichtig sind. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, sogar den Arbeitgeberanteil zu übernehmen.
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