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Im Falle einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung der Krankenkasse aufgrund einer Beitragserhöhung muss eine 18-Monatige Mindestvertagdauer abgelaufen sein. Die Kündigung der Krankenkasse muss bis einem Monat nach der Beitragserhöhung erfolgen.
In Deutschland sind die Berufsgenossenschaften Träger... mehr
Die gesetzliche... mehr
Die Karnkenkassentarife der gesetzlichen mehr
In den meisten Fällen lohnt sich... mehr
Bei der letzten Beitragssatzerhöhung zum 01.01.2007... mehr