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Übersteigt das Arbeitsentgelt eine jährlich neu festgelegte Grenze, entfällt die Pflichtversicherung und der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich entweder weiter bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Wenn Sie sich für die variante entscheiden, sich in einer der gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versichern zu lassen, behalten Sie alle Rechte und Verpflichtung eines ges.
Versicherten. Wer sich in privaten Krankenkassen freiwillig weiter versichern lassen will, muss dies in den ersten fünf Tagen regeln.
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