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Der Beitrag einer gesetzlichen Krankenkasse – ein Vergleich Im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Beiträge zu leisten, welche nach dem Einkommen der Versicherten bemessen werden. Auf dieses wir nämlich ein Beitragssatz berechnet, der in Prozent ausgedrückt ist. Noch vor nicht so langer Zeit konnte jede Krankenkasse eigenständig den Beitragssatz festlegen, weshalb noch Vergleiche durchgeführt werden konnten. Das hat sich erübrigt, da seit dem 1. Januar 2009 der Beitragssatz vom Gesetzgeber vorgegeben wird, und zwar einheitlich. In der gesetzlichen Krankenversicherungen sind nun die Beiträge identisch, was jedoch nicht für die Beiträge im Rahmen einer Zusatzversicherung gilt.
Zusatzversicherungen werden nämlich als private Versicherungen verstanden, die dazu dienen, die gesetzliche Krankenversicherung zu ergänzen. Die Tarife bestimmt jede gesetzliche Krankenkasse selber, weshalb es zu gravierenden Unterschieden kommt. Auf dieser Grundlage macht es Sinn, Vergleiche durchzuführen, um an das beste, das heißt lukrativste Angebot zu kommen. Zu Hilfe nehmen kann man beispielsweise einen Online-Rechner, der auf vielen Portalen zur Verfügung steht.
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