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Die Innungskrankenkasse entstand aus der Krankenkasse der Zünfte des Handwerk zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Eine Innungs krankenkasse kann heute von allen Handwerksinnungen für die, in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerk betriebe gegründet werden, insofern diese wenigstens 1000 versicherungspflichtige Arbeitnehmer haben und ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert ist.
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