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Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die den Haushalt anderer Personen übernimmt. Dabei fallen Tätigkeiten an wie Bügeln, Wäschewaschen, Putzen und aufräumen. Freilich ist diese Tätigkeit eine geringfügige Beschäftigungen, die nur wenige Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Am Ende des Monats beläuft sich das Einkommen meistens auf weniger als 400 Euro, womit es sich um einen Minijob handelt, der nicht an die Sozialversicherung gebunden ist. Es fragt sich daher, wie sich eine Haushaltshilfe gegen den Krankheitsfall absichern kann.
Das ist in der Regel nicht schwierig, weil es dafür drei Alternativen gibt. Wenn man unter 24 Jahre alt ist, und die Eltern gesetzlich versichert sind, dann besteht die Möglichkeit, in die Familienversicherung aufgenommen zu werden. Die Beiträge fallen dann nur für den Hauptversicherungsträger an. Wer hingen älter ist, der muss auf die freiwillige Krankenversicherung zugrein, die in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt. Allerdings gelten hierbei Tarife, die pauschal festgelegt werden. Zum anderen kann unter ganz bestimmten Umständen eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, die von den Leistungen besser ist, dafür aber auch an höhere Beiträge gebunden ist.
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