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Unter Krankenkassen Krankengeld versteht man eine Leistung der sozialen Krankenversicherung mit dem Zsinn, den durch Arbeitsunfähigkeit entfallenden Lohn zu ersetzen. Der Versicherte erhält von der Krankenkassen Krankengeld in der Höhe von 70% des Regellohns. Der entgangene eigentliche Nettoarbeitslohn darf dabei, durch das Krankenkassen Krankengeld, jedoch nicht überschritten werden. Die Dauer des Ersatzgeldes durch die Krankenkassen Krankengeld ist bei Arbeitsunfähigkeit (bezüglich derselben Krankheit) auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an beschränkt. Bei Eintritt einer anderen Krankheit wird das Krankenkassen Krankengeld nicht verlängert.
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