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Ihre private Krankenkasse können Sie jeweils mit einer drei-monatigen Frist zum jedes Versicherungs- bzw. Kalenderjahres kündigen. Im Falle einer Beitragserhöhung besteht das Sonderkündigungsrecht und Sie können ihre private Krankenkasse zu Beginn der Beitragserhöhung kündigen.
Wenn Sie Ihre private Krankenkasse kündigen gehen die, von der Krankenkasse aufgebauten Altersrückstellungen verloren.
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