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Die Kündigungsfrist bei einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt bei einer normalen Kündigung zwei Monate. Im Falle einer Beitragsanpassung der Krankenkasse aber gibt es keine Kündigungsfrist, Sie können nach Eintreten der Beitragserhöhung sofort kündigen.
In diesem Fall müssen Sie die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Beitragserhöhung einreichen. Die private Krankenkasse verlangt eine Kündigungsfrist von drei Monaten für die Kündigung zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres.
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