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In der gesetzlichen Krankenkasse sind das eigene Kind und der Ehepartner beitragsfrei mitversichert. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist das eigene Kind bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Der Zeitraum, in dem das Kind durch die Krankenkasse mitversichert ist erweitert sich bis auf das 23.
Lebensjahr, wenn sie selbst nicht erwerbstätig sind. Das eigene Kind kann aber auch bis zum 25. Lebensjahr durch die Krankenkasse beitragsfrei mitversichert sein, wenn es in einem Ausbildungsverhältnis steckt. Diese Altergrenze rückt aber noch weiter, wenn das Kind Wehr- bzw. Zivildienst geleistet hat um den Zeitraum des Dienstes nach hinten.
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