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Insgesamt betrugen die Verwaltungskosten der einzelnen Krankenkasse im Jahr 2003 rund 8,2 Milliarden Euro. Damit entsprach der Verwaltungskosten – anteil der Krankenkasse einem Anteil von 5,7 Prozent an den Gesamtkosten oder knapp 162 Euro pro Versichertem. Mit der Gesundheitsreform wurden die Verwaltungskosten der Krankenkasse und ihrer Verbände begrenzt, indem sie bis zum Jahr 2007 an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt wurden.
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