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Die Höhe der Zuzahlung, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, darf 2 % des Jahreseinkommens nicht überschreiten. Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen zur Krankenkasse haben seit dem 1. Januar 2004 ihre Gültigkeit verloren. Erst wenn Sie mit Ihren Zuzahlungen die Obergrenze von 2 bzw. 1 % Ihres Jahreseinkommens erreicht haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine neue Zuzahlungsbefreiung.
Sie gilt dann jeweils für den Rest des Jahres. Sammeln Sie alle Belege für geleistete Zuzahlungen. Um an die Prozente heranzukommen, um dann eine Zahlungsbefreiung zu bekommen.
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