Krankenkasse Zuzahlungsbefreiung

Die Höhe der Zuzahlung, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, darf 2 % des Jahreseinkommens nicht überschreiten. Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen zur Krankenkasse haben seit dem 1. Januar 2004 ihre Gültigkeit verloren. Erst wenn Sie mit Ihren Zuzahlungen die Obergrenze von 2 bzw. 1 % Ihres Jahreseinkommens erreicht haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine neue Zuzahlungsbefreiung.


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Sie gilt dann jeweils für den Rest des Jahres. Sammeln Sie alle Belege für geleistete Zuzahlungen. Um an die Prozente heranzukommen, um dann eine Zahlungsbefreiung zu bekommen.

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