Krankenkassen Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche

Die Krankenkassen Beitragsbemessungsgrenze lag 2003 noch bei ca, einem jährlichen Bruttogehalt von 41.400 Euro, das entspricht 3.450 Euro pro Monat. Im Jahr 2005 gelten 42.300 Euro für die Krankenkenkassen Beitragsbemessungsgrenze das entspricht 3.525 Euro pro Monat. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die berechnung der Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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