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Das Gesundheitssystem der Schweiz sieht etwas anders aus als in Deutschland, was sich anhand der Krankenversicherung zeigen lässt. Im Grunde genommen gibt es zwei Arten der Krankenversicherung, die Art der obligatorischen Krankenversicherung und die der freiwilligen Zusatzversicherung. Anders als in Deutschland sind in der Schweiz alle Bürger verpflichtet und berechtigt, in der obligatorischen Krankenversicherung versichert zu sein. Es gibt also nicht den Unterschied zwischen Arbeitnehmern auf der einen Seite und Selbständigen, Freiberuflern und Beamten auf der anderen Seite.
Was die Leistungen anbelangt, so sind sie innerhalb der obligatorischen Krankenversicherung in der ganzen Schweiz gleich. Die freiwillige Zusatzversicherung gleicht der deutschen Form der Zusatzversicherung, deren Zweck darin besteht, erweiterte Leistungen zu garantieren. Hierbei kommt es natürlich zu Unterschieden, weil mehrere Faktoren hineinspielen. In Deutschland ist das auch nicht anders, wo private als auch gesetzliche Krankenkassen jeweils andere Konditionen, das heißt Leistungen und Tarife festlegen. Aus diesem Grund müssen auch in der Schweiz die freiwilligen Krankenversicherungen einem Vergleich standhalten.
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