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Neue Auszubildende haben ein Wahlrecht bzgl. ihrer Krankenkasse. Auszubildende müssen sich zu Beginn ihrer Ausbildung meist zum ersten Mal selbst bei einer Krankenkasse versichern. Der Auszubildende muss sich in einem Zeitraum von 14 Tagen nach Antritt seiner Ausbildung für eine Krankenversicherung für 49 € monatlich - php">Krankenkasse entscheiden. Seit dem Januar 2005 sind neue... mehr Als Ergänzung zum Manteltarifvertrag für Kfz-Techniker... mehr Ohne Prüfung der Voraussetzung wird für... mehr Oft erweist sich der Weg in... mehr Bei einem Freiberufler... mehr
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