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Im Zuge der Gesundheitsreform gibt es seit dem 1.1.2004 auch eine Neuregelung für Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beiträge auf Einmalzahlungen aus Kapitallebensversicherungen. Bis zum 1.1.2004 war es so, dass Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur dann erhoben wurden, wenn sich ein Rentner seine Erträge aus dieser Direktversicherung monatlich auszahlen ließ. Jetzt muss man diese Beiträge auch bezahlen, wenn man sich die Kostenloser Vergleich zur Lebensversicherung
viando.de/content/versicherungssumme.php">Versicherungssumme auf einen Schlag überweisen lässt. Von den gesetzlichen mehr Sie sind jung, Ihre Kinder sind... mehr Wer eine Lebensversicherung... mehr Grundsätzlich gilt: Stirbt die versicherte Person... mehr Ein umfangreiches Rating von mehr
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