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Tätigt man einen Krankenkassenvergleich, indem man die Jahre 2009 und 2010 als Bezugspunkt nimmt, dann stellt man fest, dass sich ein Vergleich nur in Bezug auf den Beitragssatz lohnt. Dieser wird bekanntlich seit dem 1. Januar vom Gesetzgeber festgelegt, und zwar einheitlich. In dieser Hinsicht können die Krankenkassen gar nicht verglichen werden, die früher noch selber über den Beitragssatz bestimmen konnten. Im Jahr 2009 lag der einheitliche Beitragssatz bei 15,5 %, was sich jedoch im Jahr 2010 ändern wird. Der Gesetzgeber hat nämlich beschlossen, dass der Beitragssatz gesenkt werden soll.
Das wird auch geschehen, und zwar um 0,6 %, was für die Versicherungsnehmer sehr erfreulich ist. Geschuldet ist die Senkung der Weltwirtschaftskrise, auf die die Politik reagieren musste, um die Versicherungsnehmer zu entlasten. Allerdings heißt das nicht, dass der Beitragssatz nicht schon bald wieder erhöht wird. Doch das muss abgewartet werden.
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