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Der Krankenkassenvergleich findet immer dann statt, wenn es um die Beiträge gehen. Natürlich können auch die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen Bezugsgröße sein, doch ist das meistens unfruchtbar, weil sie zu 95 % gesetzlich vorgegeben werden. Das gilt seit jüngster Zeit auch für den Beitragssatz, den nun der Gesetzgeber festlegt, und zwar einheitlich. Nimmt man die Jahre 2009 und 2010, so stellt man fest, dass der Beitragssatz gesenkt werden soll, und zwar schon im nächsten Jahr. 2009 lag dieser bei 15,5 %, was für manche Versicherungsnehmer zu viel war.
Im Jahr 2010 soll er nun bei 14,9 % liegen, was natürlich viel angenehmer ist. Wie lange es bei diesem Beitragssatz bleiben wird, das ist nicht vorherzusagen, schließlich muss abgewartet werden, wie lange die Weltwirtschaftskrise andauern wird. Dass es schon bald vorbei ist, darüber ist zu zweifeln. Die Versicherungsnehmer sind jedoch über die Senkung des Beitragssatzes froh und könnten durchaus noch eine Weile mit ihm Vorlieb nehmen.
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