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Versicherungspflichtige Rentner zahlen einen ermäßigten Beitrag, während bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern alle Einnahmen zur Erstellung der Beitragshöhe herangezogen werden. Was die Leistungen anbelangt, gibt es je nach gesetzlicher Krankenkasse ohnehin kaum Unterschiede. In der privaten Krankenversicherung erhalten Rentner Beitragsentlastungen aus der Altersrückstellung. Sie genießen umfassendere Leistungen müssen aber die volle Prämie, ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte, selbst aufbringen. Für Pflichtversicherte bietet sich eine Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und privaten Krankenzusatzversicherungen an.
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