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Der Krankenkassenvergleich bezüglich der gesetzlichen Krankenkasse ist heutzutage nicht mehr lohnenswert, was vor allem an der Einführung des Gesundheitsfonds liegt. Im Jahr 2007 einigten sich die Politiker auf die Durchführung einer Gesundheitsreform, die am 1. Januar 2009 schließlich ihre Umsetzung fand. In den eingeführten Gesundheitsfonds fließen seit diesem Zeitpunkt Beiträge sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber und schließlich auch Steuergelder. Das im Fond gesammelte Geld wird schließlich an die Krankenkassen weitergeleitet, sodass sie damit zurechtkommen müssen.
Die Beiträge der Arbeitnehmer werden wie zuvor vom Bruttoeinkommen abhängig gemacht, mit dem Unterschied, dass den Beitragssatz, der auf das Bruttoeinkommen berechnet wird, nicht mehr die Krankenkassen selber bestimmen, sondern der Gesetzgeber, und zwar einheitlich. Seit Einführung des Gesundheitsfonds liegt er bei 15,5 %. Somit kann der Beitragssatz nicht mehr als Vergleichsgröße herangezogen werden, und man muss sich auf die Leistungen beschränken. Doch auch diese sind von Krankenkasse zu Krankenkasse zu 90 % identisch.
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