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Ein Krankenkassenvergleich wird dann notwendig, wenn man den Versicherungsträger wechseln möchte. Das ist sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung möglich, wobei immer auf die Kündigungsfrist zu achten ist. Was jedoch gesetzliche Krankenkassen anbelangt, so lohnt sich ein Vergleich mittlerweile nicht, das seit dem 1. Januar der Gesetzgeber den Beitragssatz festlegt, und zwar einheitlich. Das war vor 2009 noch nicht so, weil gesetzliche Krankenkassen ihren Beitragssatz autonom festlegten. Zum anderen unterscheiden sich auch die Leistungen kaum und sind zu 90 % identisch.
Anders sieht es hingegen in Bezug auf die private Krankenversicherung aus, welche noch Raum für Vergleiche bietet. Da es sich um private Unternehmen handelt, haben sie das Recht, die Konditionen selbst zu bestimmen. Um sich gegen der Konkurrenz durchzusetzen, bemühen sich private Krankenkassen bestimmte Zielgruppen anzusprechen, indem sie die Konditionen, das heißt Leistungen und Tarife auf deren Bedürfnisse zuschneiden.
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