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Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen, einschließlich pflichtversicherte Rentner, haben einmal jährlich zum 1. Januar die Gelegenheit zum Krankenversicherungswechsel. Dafür müssen sie die Kündigung bis zum 30. September jeden Jahres an ihre Krankenkasse übermitteln. Zu diesem Zeitpunkt ist noch keine Mitteilung über die neue Krankenversicherung nötig. Diese muss erst zum Jahresende erfolgen.
Freiwillig Versicherte haben das ganze Jahr über die Gelegenheit, jeweils zum Ende des übernächsten Monats ohne Angabe von Gründen die Kasse zu wechseln.
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