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Unter der Abkürzung AOK firmieren Körperschaften des öffentlichen Rechts, die als Allgemeine Ortskrankenkassen bezeichnet werden. Sie nehmen die Rolle von Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung ein, welche innerhalb der deutschen Sozialversicherung sehr wichtig ist. AOK haben in jüngster Vergangenheit ihre Beitragssätze autonom festgelegt, was sich jedoch seit dem 1. Januar änderte. Im Zuge der Gesundheitsreform entschied sich der Gesetzgeber für einen Gesundheitsfonds, in den Beiträge fließen, die nach einem einheitlichen Beitragssatz berechnet werden. Dieser liegt zur Zeit bei 15,5 % und ist damit höher als der vorherige Durchschnittsbeitragssatz.
Wenn man also die AOKs vergleicht, dann kann man das nur hinsichtlich der Leistungen tun, die in der Regel nahezu identisch sind. Das Gleiche gilt auch dann, wenn sie mit anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Ersatzkassen oder Betriebskrankenkassen verglichen werden. Dennoch können sich die Leistungen zu 10 % unterscheiden, sodass ein Vergleich dennoch Sinn manchen würde. Das ist auch geraten, wenn die Unzufriedenheit mit dem eigenen Versicherungsträger Überhand nimmt.
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