Krankenversicherung Arbeitgeber

Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, erhalten von Arbeitgeber einen Zuschuß zur Krankenversicherung von 50%. dieser wird mit dem Beitrag, den der Arbeitnehmer zu leisten hat, direkt vom Lohn abgezogen und der gestzlichen Krankenkasse zu geführt. Bei freiwillig Versicherten beträgt der Arbeitgeberzuschuß die Hälfte des Beitrages der für einen Versicherungspflichtigen bei derselben Kasse zu zahlen wäre.


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