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Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, erhalten von Arbeitgeber einen Zuschuß zur Krankenversicherung von 50%. dieser wird mit dem Beitrag, den der Arbeitnehmer zu leisten hat, direkt vom Lohn abgezogen und der gestzlichen Krankenkasse zu geführt. Bei freiwillig Versicherten beträgt der Arbeitgeberzuschuß die Hälfte des Beitrages der für einen Versicherungspflichtigen bei derselben Kasse zu zahlen wäre.
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, sofern... mehr
Die Beitragssätze gesetzlicher Krankenkassen sind sehr... mehr
Behinderungen sind längerfristige physische oder psychische... mehr
Die Krankenkasse wechseln, ist in der... mehr