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Wer seinen Arbeitsplatz verliert, der muss sich arbeitslos melden, um eine staatliche Zuwendung zu erhalten. Mit dem Arbeitsplatz verliert man nicht nur viel Geld, sondern auch einen Status als Sozialversicherter. Zum Glück sind aber die Weichen für den Sozialstaat Deutschland so gestellt, dass auch die Arbeitslosigkeit an die Sozialversicherung gebunden ist. Wer sich an die Agentur für Arbeit wendet und Arbeitslosengeld beantragt, der wird von dieser auch sozialversichert. Selbst diejenigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und stattdessen Harz IV beziehen, können sich glücklich schätzen, sozialversichert zu sein.
Damit werden die Beiträge abgedeckt, die normalerweise vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Als Arbeitsloser kann man also genauso von den Leistungen einer Krankenkasse profitieren wie Arbeitnehmer. Was die Leistungen anbelangt, so sind sie zu 90 % identisch und beschränken sich in der Regel auf die Grundversorgung. Wer Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchte, der muss eine private Zusatzversicherung abschließen.
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