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Gesetzliche Krankenkassen waren noch in der jüngsten Vergangenheit dazu befähigt, ihre Beitragssätze autonom festzulegen, was die Möglichkeit einräumte, Vergleiche durchzuführen. Das hat sich aber seit dem 1. Januar 2009 geändert, weil zu diesem Zeitpunkt die Gesundheitsreform durchgeführt wurde. Eines ihrer Hauptmerkmale ist der Gesundheitsfonds, in den Beiträge der Versicherten als auch der Arbeitgeber und schließlich die Steuergelder fließen. Nun werden aber die Beiträge der Versicherten nicht mehr nach dem Beitragssatz der Krankenkassen festgelegt, sondern nach einem einheitlichen Beitragssatz, den der Gesetzgeber vorgibt.
Das bringt mit sich, dass Vergleich unnütz werden, zumal auch die Leistungen zu 90 % identisch sind. Krankenkassenvergleiche machen nur dann sinn, wenn es um die private Krankenversicherung geht, wo es noch sehr viele Unterschiede gibt, weil sowohl die Leistungen als auch die Beitragssätze von den privaten Krankenkassen eigenständig festgelegt werden, da diese darauf aus sind, ein ganz bestimmte Klientel anzusprechen.
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