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Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird aus Löhnen, Renten und Versorgungsbezügen der Versicherungsnehmer berechnet. Für den Beitrag von freiwillig Versicherten wird in der Versicherungssatzung festgelegt. Der Beitragssatz ist in der Satzung festgelegt und gilt nur für die jeweilige Kasse. Es gibt den allgemeinen Beitragssatz für Versicherte mit 6 Wochen Krankenversicherung für 49 € monatlich - php">Lohnfortzahlung, den erhöhten Beitragssatz für Versicherte mit weniger als 6 Wochen Lohnfortzahlung und den ermäßigten Beitragssatz für Versicherte ohne Anspruch auf Krankentagegeld. Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) mit ihrem... mehr Seit dem 01.01.2004 haben die Mitglieder... mehr Nach den Musterbedingungen von 1976 des... mehr Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) wurden bereits... mehr
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