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In Deutschland weist die Krankenversicherung zwei Formen auf, die gesetzliche und die private Krankenversicherung, wobei die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend ist. Sie ist nämlich ein Element der Sozialversicherung, die das Fundament für den deutschen Sozialstaat stellt. Alle Arbeitnehmer, die nicht gerade einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sind zur Sozialversicherung verpflichtet. Die private Krankenversicherung ist hingegen nur für ganz bestimmte Personengruppen relevant, zu denen Selbständige, Freiberufler und schließlich Beamte gehören. Sie existiert in verschiedenen Formen, sodass es die Vollversicherung, die Teilzeitversicherung, die Zusatzversicherung oder die Auslandskrankenversicherung gibt.
Die private Krankenversicherung ist ebenfalls an Beiträge gebunden, die jedoch nicht vom Bruttoeinkommen der Versicherten abhängen, wie es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, sondern pauschal festgelegt werden. Die private Krankenversicherung weist einen größeren Leistungsumfang als die gesetzliche Krankenversicherung, weshalb Letztere an Beliebtheit eingebüßt hat. Zum anderen wurde in diesem Jahr die Gesundheitsreform durchgeführt, die es mit sich brachte, dass der Beitragssatz vom Gesetzgeber einheitlich festgelegt wird.
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