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Kann der Ehemann in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden? Diese Frage kann positiv beantwortet werden, weil die gesetzliche Krankenversicherung durchaus solche Möglichkeiten bietet. Das gilt aber nur dann, wenn der Ehemann kein eigenes Einkommen hat bzw. wenn dieses unter 400 Euro monatlich bleibt. Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel die Möglichkeit, entweder eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen oder in die Familienversicherung aufgenommen werden. Die private Krankenversicherung räumt hingegen nicht solche Möglichkeiten ein, sodass der Ehemann eine freiwillige Krankenversicherung abschließen muss, wenn die Ehefrau gesetzlich versichert ist.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern, was jedoch teurer ist. Manche Krankenkassen bieten aber Tarife für Ehepartner an, die relativ günstig sind. Wie günstig sie sind, ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen und zu vergleichen, weil es in dieser Hinsicht nicht selten zu großen Unterschieden kommt. Denn die Krankenkassen haben es mit großer Konkurrenz zu tun, gegen die sie sich durchsetzen müssen.
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