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Unter der Elternzeit wird im Allgemeinen die Periode bezeichnet, in der Eltern ihre Arbeit einschränken oder unterbrechen, um sich um das eigene neugeborene Kind zu kümmern. In Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung hat das zu bedeuten, dass die Pflichtversicherung dennoch erhalten bleibt. Die Beiträge werden ausgesetzt, aber nur so lange Erziehungsgeld bezogen wird. Wenn derjenige, der Elternzeit beantragt vorher in der Familienversicherung versichert war, dann ändert sich auch nichts in Bezug auf die Beiträge. In der Regel wird es so gehandhabt, dass die Elternzeit mit der Vollendung des dritten Lebensjahrs der Kindes endet.
Teuer wird es hingegen, wenn man privat versichert ist. Denn während der Elternzeit bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen, wobei die Beiträge weiterhin zu zahlen sind. Damit besteht ein großer Nachteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch damit nicht genug, geleistet werden müssen sogar die Beiträge des Arbeitgebers, was richtig teuer werden kann. Diese Regelungen müssten daher berücksichtigt werden, wenn man die Gelegenheit hat, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
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