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Die freiwillige Krankenversicherung ist eine besondere Form, weil sie eine Mischung zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Mit der privaten Krankenversicherung verbinden sie die Beitragsbedingungen, weil der Beitrag pauschal festgelegt und nicht vom Einkommen abhängig gemacht wird. In Bezug auf die Leistungen steht die freiwillige Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung näher, die lediglich die Grundversorgung garantiert. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen, gehören vor allem Beamte, Selbständige und Freiberufler, aber auch Studenten.
Für jede Personengruppe gibt es einen speziellen Tarif, der bei jeder Krankenkasse anders aussehen kann. Studenten zahlen einen geringen Beitrag, der jedoch höher wird, wenn das 30. Lebensjahr vollendet wird. Was die Tarife der Selbständigen und der Freiberufler anbelangt, so sind sie in der Regel identisch. Doch das muss bei der jeweiligen Krankenkasse in Erfahrung gebracht werden. Dazu eigenen sich Tarifrechner, die im Internet kostenlos angeboten werden.
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