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Die Geschichte der Krankenversicherung ist recht lang, zumindest ist sie länger als 100 Jahre. Dabei ist aber von der gesetzlichen Krankenversicherung die Rede, welche im Jahr 1883 eingeführt wurde. Verantwortlich für diesen Schritt war der damalige preußische Ministerpräsident und Weiße Revolutionär Otto von Bismarck der mit der Einführung der Sozialversicherung die Weichen für einen Sozialstaat stellte. Ein Element der Sozialversicherung, die mit den Jahren wuchs und mehr Versicherungszweige in sich einschloss, ist die Krankenversicherung.
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich die gesetzliche Krankenversicherung erhalten, wobei ihr wichtigstes Merkmal die Umlagefinanzierung ist. Alle Pflichtversicherten, zu denen Arbeitnehmer gehören, deren jährliches Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro liegt, zahlen einen monatlichen Beitrag, der von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängt, und werden schließlich im Krankheitsfall vom Versicherungsträger unterstützt. Die Leistungen, welche von den jeweiligen Krankenkasse garantiert werden, stellen Grundleistungen dar und sind vom Gesetzgeber vorgegeben.
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