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Wenn die private Krankenversicherung mit der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen wird, stellt man fest, dass die Unterschiede gewaltig sind. Zunächst bezieht sich der Unterschied auf die Versicherten selbst, da von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nur Arbeitnehmer betroffen sind, nicht aber Beamte, Selbständige oder Freiberufler. Zum anderen unterscheiden sich die Beitragsmodalitäten, weil im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge vom Bruttoeinkommen der Versicherungsnehmer abhängig gemacht werden, während bei der privaten Krankenversicherung Tarife vorherrschend sind.
Das heißt, dass jeder private Krankenkasse die Beiträge pauschal und autonom festlegt. Schließlich sind Unterschiede hinsichtlich der Leistungen festzustellen, da sie im Falle der privaten Krankenversicherung viel umfassender sind. Als Privatversicherter wird man vom Chefarzt behandelt, wird in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht, wenn man ins Krankenhaus eingeliefert wird, und kann sich sicher sein, dass die Praxisgebühr übernommen wird. Darüber hinaus fallen die Wartezeiten viel kürzer aus, wenn der Hausarzt besucht wird.
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