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Die Abkürzung IKK steht für Innungskrankenkasse, eine Institution, die in Deutschland die Trägerschaft der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Früher waren die Innungskrankenkassen nur für Handwerker zuständig, doch mittlerweile sind ihre Tore allen Pflichtversicherten geöffnet. Dennoch hat dieses geschichtlich bedingtes Phänomen Auswirkung darauf, dass noch heute der größte Teil der Versicherten aus den Handwerksberufen kommt. Innungskrankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts gesetzliche Krankenkassen, die Leistungen anbieten, welche zu 95 % vom Gesetzgeber vorgegeben werden.
Die restlichen 5 % gestalten die Innungskrankenkassen selbst. Noch vor Kurzem war alle gesetzlichen Krankenkassen in Bezug auf die Festlegung des Beitragssatz autonom, doch das änderte sich mit Durchführung der Gesundheitsreform. Seit 1. Januar 2009 wird nun ein einheitlicher Beitragssatz vom Gesetzgeber vorgegeben, der zur Zeit bei 15,5 % liegt. Er wird auf das Bruttoeinkommen der Versicherten berechnet, und der daraus resultierende Nominalbeitrag fließt schließlich in den sogenannten Gesundheitsfonds.
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