Krankenversicherung in der Elternzeit

Arbeitstätige Frauen gehen, wenn sie schwanger werden und schließlich das Kind gebären, in die Elternzeit. So wird jedenfalls die Periode bezeichnet, in der sie sich um das Kind kümmern. Der Arbeitsplatz, den sie für diese Zeit aufgeben, ist ihnen dann garantiert, wenn sie in das Arbeitsleben zurückkehren. Es fragt sich aber nun, ob Frauen in der Elternzeit weiterhin krankenversichert bleiben. Ja, das sind sie, doch ist das Problem damit nicht gelöst. Frauen, die gesetzlich versichert sind, befinden sich in der glücklichen Lage, in dieser Zeit keine Beiträge leisten zu müssen.


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Damit gehört diese Leistung in den Katalog der Pflichtleistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert werden. Schwieriger haben es hingegen Frauen, die privat versichert sind, weil sie ihre Beiträge weiterhin erbringen müssen. Doch damit nicht genug, auch die Beiträge des Arbeitgebers müssen von der Versicherten in der Elternzeit übernommen werden. Damit ist die finanzielle Last größer als im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung.

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