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In Deutschland ist das Gesundheitssystem so aufgebaut, dass zwischen der Pflichtversicherung und der Privatversicherung unterschieden wird. Die Pflichtversicherung ist nicht gewinnorientiert, sondern stellt ein Merkmal des Sozialstaates dar. Zu den Versicherungsträgern gehören demnach Körperschaften des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus gibt es private Versicherungsträger, das heißt private Krankenkassen, wo private Kranken- und Zusatzversicherungen angeboten werden. Eine solche Zweiteilung gibt es auch im Nachbarland Österreich, wo sich die Pflichtversicherung ebenfalls von der Zusatz- bzw. Privatversicherung unterscheidet.
Letztere garantiert gewissen Zusatzleistungen, die sehr angenehm sein können. Zum Beispiel kann ein Privatversicherter selber auswählen, in welchem Krankenhaus er behandelt werden soll. Auch die Wahl des Facharztes steht im frei. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, in einem Einbettzimmer untergebracht zu werden, falls es tatsächlich zu einem Krankenhausaufenthalt kommt. Außerdem werden die Wartezeiten beim Hausarzt viel kürzer, und es stellt auch kein Problem mehr dar, einen neuen Termin zu finden.
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