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In Polen ist der Nationale Gesundheitsfond für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung verantwortlich. Ein Versicherter aus der EU, der sich vorübegehend in Polen aufhält, kann die Leistungen zu denselben Bedingungen in Anspruch nehmen wie ein gewöhnlicher Leistungsempfänger. Im Erkrankungsfall kann ein Versicherter Leistungen kostenlos erhalten, wenn er die Europäische Krankenversicherungskarte vorlegt.
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