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Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und Kinder hat, der kann sie in die Familienversicherung aufnehmen. Das geht aber nur, solange das Kind kein eigenes Einkommen hat und sich beispielsweise in der Ausbildung befindet. Es werden aber auch dann die eigenen Kinder in die Familienversicherung aufgenommen, wenn diese zwar eine Tätigkeit ausüben, diese aber geringfügig ist. Damit weist die gesetzliche Krankenversicherung gegenüber der privaten Krankenversicherung einen Vorteil auf. Denn innerhalb der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, sodass das Kind ebenfalls private versichert werden muss.
Viele private Krankenkassen bieten spezielle Kindertarife an, die niedrige Beiträge aufweisen. Wenn ein Elternteil privat, der andere hingegen gesetzlich versichert ist, dann wird nach der Höher der Einkommen entschieden, ob das Kind privat versichert wird oder in die Familienversicherung aufgenommen werden kann. Verdient der privatversicherte Ehepartner deutlich mehr als der gesetzlich versicherte, dann muss auch das Kind privat versichert werden.
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