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Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen, von welchen es verschiedene Formen gibt. Unter ihnen befinden sich Ersatzkrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Direktkrankenkasse, Betriebskrankenkassen usw., wobei es sich dabei immer um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung existiert aber auch die Form der privaten Krankenversicherung, die folglich private Träger hat. Private Krankenkassen unterscheiden sich voneinander viel deutlicher, als es die gesetzlichen Krankenkassen tun. Denn private Krankenkassen konzentrieren sich auf ganz bestimmte Zielgruppen, weshalb sie dementsprechend ihre Tarife gestalten.
Ein Tarif umfasst immer bestimmte Leistungen und einen pauschalen Beitrag, der monatlich anfällt. Gesetzliche Krankenkassen gewährleisten hingegen lediglich die Grundversorgung, wobei sich deren Leistungen von anderen Krankenkassen zu 10 % unterscheiden können. Was den Beitragssatz angelangt, so können ihn gesetzliche Krankenkassen nicht mehr autonom festlegen, weil das der Gesetzgeber tut, und zwar einheitlich. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2009, als die Gesundheitsreform durchgeführt wurde.
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