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Für die Bezeichnung geringfügige Beschäftigung hat sich mittlerweile der Namen Minijob etabliert, worunter eine Beschäftigung verstanden wird, die nicht an die Sozialversicherung gebunden ist. Das monatliche Einkommen darf bei einem Minijob nicht mehr betragen als 400 Euro, weshalb es sich oft um einen Hilfsjob handelt. Diejenigen, die einen Minijob ausüben, müssen sich um eine Krankenversicherung kümmern, was in manchen Fällen sehr schwierig ist. Wenn sich die Person noch im jungen Alter befindet, das heißt noch jünger als 24 Jahre ist, dann ist sie in der glücklichen Lage, in die Familienversicherung aufgenommen werden zu können.
Wer hingegen älter ist, der muss entweder eine freiwillige Krankenversicherung abschließen oder eine private Krankenversicherung, was jedoch nur unter bestimmten Umständen geht. Die freiwillige Krankenversicherung wird aber nicht an das Bruttoeinkommen bezogen, sondern ist nach Tarifen geregelt, die bei jeder einzelnen Krankenkasse einen jeweils anderen Charakter haben. Deswegen kann sich ein Minijob in manchen Fällen überhaupt nicht lohnen, weil die Versicherungsausgaben in einem schlechten Verhältnis zum Einkommen stehen.
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